CDU besteht auf Brandschutz im Stadtkern: Medienkampagne erwirkt

Auf den CDU-Antrag zum Schutz historischer Gebäude folgte die Beratung im Ordnungsausschuss der Stadt Horn-Bad Meinberg. Dieser sieht eine Durchsetzung des Feuerwerksverbots in der der Nähe von Fachwerkhäusern vor, um aufwendig restaurierte und auch leerstehende Gebäude vor Funkenflug zu schützen und dieses mit dem bereits für andere Zwecke eingesetzten Sicherheitsdienstes oder durch das städtische Ordnungsamt zu überwachen.

Die städtische Vorlage sah die Ablehnung des Antrags vor, die von den Ausschussmitgliedern allerdings nicht getragen wurde. Für die CDU appellierte Patrick Pauleikhoff an den Ausschuss, zumindest ein Zeichen zu setzen, um auf die Bewohner im Stadtkern zuzugehen, die durch die neue Bewohnerstruktur ohnehin schon überaus verunsichert sind. 

 

Letztlich einigte man sich auf ein Maßnahmenpaket, das eine breit ausgelegte Medienkampagne in Zusammenarbeit mit den Betreibern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Kirchen, sowie Tierschützern vorsieht und deutlich macht an welchen Orten das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände zu einer Gefährdungslage führt. 

 

Für die Antragssteller summierte der Vorsitzende des CDU Ortsverbands Horn Michael Ruttner: "Sicherheit und Ordnung erreichen wir nur, indem wir eine klare Botschaft formulieren. In diesem Fall stehen wir hinter den Bewohnern und Nachbarn von historischen Gebäuden im Stadtkern von Horn. Hier geht es nicht um ein neues Verbot, sondern um die Durchsetzung von geltendem Recht. In Deutschland darf u.a. weder in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen noch von besonders brandempfindlichen Gebäuden mit Feuerwerk hantiert werden. Mit der Medienkampagne und einem hoffentlich weitgehenden Konzept, das in 2020 von der Verwaltung vorgelegt wird, haben wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung erwirkt."

 

Der Antrag wird im kommenden Ordnungsausschuss erneut auf der Tagesordnung stehen, um ihn unter Anbetracht der Erfahrungswerte der Medienkampagne für den Jahresübergang 2020/21 zu beraten.

Bis dahin wurde die Verwaltung damit beauftragt weitergehende Erfahrungsberichte anderer Städte und Kommunen einzuholen und detailliert zu prüfen inwieweit Kontrollen durchgeführt werden können.